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   BSG, 23.11.1971 - 8 RV 511/70   

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BSG, 23.11.1971 - 8 RV 511/70 (https://dejure.org/1971,11068)
BSG, Entscheidung vom 23.11.1971 - 8 RV 511/70 (https://dejure.org/1971,11068)
BSG, Entscheidung vom 23. November 1971 - 8 RV 511/70 (https://dejure.org/1971,11068)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 05.10.1971 - 9 RV 508/70

    Nicht buchführungspflichtiger Landwirt - Ausgleichsrente - Berechnungsgrundlagen

    Auszug aus BSG, 23.11.1971 - 8 RV 511/70
    in den hier in Betracht kommenden Regelfällen nur die i;gg Hälfte des Einkommens aus dem Betrieb nicht buchführvzgs-w pflichtiger Landwirte auf die Ausgleichsrente anzurechnen ist° Zur Begründung im einzelnen wird auf das Urteil des 40° Senats vom 46° Juli 4974 - 40 BV 540/70 verwiesen, das dem Beklagten und den Prozeßbevollmächtigten des klägers in vollem Wortlaut bekannt ist° Inzwischen hat auch} der 9° Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 5. Oktober 4974 - 9 RV 508/70 -uim gleichen 8inne entschieden° "" ' '.
  • BSG, 14.03.1972 - 9 RV 140/71
    ' Unterhaltsanspruch der Klägerin ist durch die vereinbarte Übertragung des "Hälfteanteils" des Ehemannes vollständig "verwirklicht" worden° Deshalb ist der volle Substanzwert zu berücksichtigen, hier die Hälfte des gesamten Grundstückswertes° Schon in einem Urteil vom24° November 1965 (9 RV 510/65) hat der erkennende Senat entschieden, daß nach 5 44 Abs° 5 BVG nF (= Abs° 7 aF) die wiederaufgelebte Witwenrente um die Substanz des aus der neuen Ehe erworbef nen Vermögens, nicht bloß um die Nutzungen aus dem Vermögen zu mindern ist, In dem damals entschiedenen Fall handelte es sich um einen Kapitalbetrag aus einer Versicherung des zweiten Ehemannes; er war durch Umrechnung in eine Rente anzurechnen (vgl° auch Urteil des 10° Senats in BSG 25, 262)° Wie die Klägerin tatsächlich das von ihrem Ehemann erworbene Vermögen verwertet, ist nicht maßgebend dafür, welchen Anspruch sie "verwirklicht" hat und was sie sich anrechnen lassen muß (Urteil des 8, Senats des BSG vom"21° September 1971 - 8 RV 511/70 Hinweisen)° Dies folgt aus -, m° w°.
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